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   OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 1 U 127/01   

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https://dejure.org/2002,5347
OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 1 U 127/01 (https://dejure.org/2002,5347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.08.2002 - 1 U 127/01 (https://dejure.org/2002,5347)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. August 2002 - 1 U 127/01 (https://dejure.org/2002,5347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Bürgschaftserklärung; Werklohnanspruch; Schadensersatz wegen Erfüllungsverweigerung; Vollmachtsrüge; Vertragsaufhebung wegen Nichtigkeit der Sicherheitsabrede

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 643 S. 2; ; BGB § 648 a; ; BGB § 648 a Abs. 1; ; BGB § 648 a Abs. 2; ; BGB § 648 a Abs. 5; ; BGB § 648 a Abs. 5 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsrecht - Materielle Anforderungen an Bürgschaftserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eine befristete Bürgschaft ist keine taugliche Sicherheit im Sinne von § 648a BGB! (IBR 2003, 20)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 151
  • BauR 2003, 412
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 1 U 127/01
    Das Rechtsmittel gilt - wie stets - auch ohne ausdrückliche Erklärung als Rechtsmittel für die von der Streithelferin unterstützten Beklagten (BGH NJW 1997, 2385, 2386; NJW 1990, 190).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 208/94

    Rechtliches Interesse des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 1 U 127/01
    Das Rechtsmittel gilt - wie stets - auch ohne ausdrückliche Erklärung als Rechtsmittel für die von der Streithelferin unterstützten Beklagten (BGH NJW 1997, 2385, 2386; NJW 1990, 190).
  • BGH, 29.06.2000 - IX ZR 299/98

    Befristete Übernahme einer Bürgschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 1 U 127/01
    Verbürgt sich der Bürge für eine bestehende, aber noch nicht fällige Forderung nur auf bestimmte Zeit, so erhält dem Gläubiger die fristgerechte AAnzeige, dass er den Bürgen in Anspruch nehme, die Rechte aus der Bürgschaft grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Schulden, die innerhalb der Bürgschaftszeit fällig werden (BGH NJW 2000, 3137, 3138 m.w.N.).
  • OLG München, 09.06.2022 - 20 U 8299/21

    Vergabe von Einzelgewerken zur Errichtung eines Gebäudes ist kein

    Der Sachverhalt unterscheide sich von demjenigen des OLG Frankfurt, Urteil vom 12.8.2002, 1 U 127/01, auf welches die Klägerin verwiesen habe, dadurch, dass hier nicht die Haftung automatisch mit Fristende entfalle, sondern der Unternehmer lediglich innerhalb der Frist die Bürgin in Anspruch nehmen müsse.

    (3) Die konkrete Befristung machte die Bürgschaft für die Sicherungszwecke der Klägerin untauglich (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 12.8.2002, 1 U 127/01, BeckRS 202, 30277331; Koeble in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl. 2020, 9. Teil Rn. 149).

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